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   BSG, 18.10.1960 - 11 RV 52/60   

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https://dejure.org/1960,5113
BSG, 18.10.1960 - 11 RV 52/60 (https://dejure.org/1960,5113)
BSG, Entscheidung vom 18.10.1960 - 11 RV 52/60 (https://dejure.org/1960,5113)
BSG, Entscheidung vom 18. Oktober 1960 - 11 RV 52/60 (https://dejure.org/1960,5113)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Keine Zurücknahme eines bindend gewordenen Bescheides über Einordnung eines Leidens (vegetative Dystonie) als Schädigungsfolge mit Rücksicht auf den Zeitablauf

Papierfundstellen

  • BSGE 13, 89
  • NJW 1961, 285
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BSG, 06.10.2020 - B 2 U 10/19 R

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Für die Annahme einer Auswechslung der Verursachungsfaktoren reicht nicht die Behauptung, dass sich die Folgen einer PTBS mit zunehmendem Zeitablauf regelmäßig zurückentwickeln und daher automatisch nach Ablauf einer bestimmten Zeit eine Verschiebung der Wesensgrundlage stattgefunden habe, so dass andere, unfallfremde Faktoren nunmehr allein wesentlich für die Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik und der daraus resultierenden Funktionsbeeinträchtigungen seien (vgl BSG Urteile vom 18.10.1960 - 11 RV 52/60 - BSGE 13, 89, 90 f = SozR Nr. 9 zu § 62 BVG; vom 23.5.1969 - 10 RV 273/66 - juris RdNr 20 f und vom 27.1.1966 - 10 RV 731/63 - juris RdNr 15) .
  • LSG Bayern, 18.02.2014 - L 15 VG 2/09

    Opferentschädigungsanspruch wegen psychischer Erkrankungsfolgen

    Unter Verschiebung der Wesensgrundlage wird grundsätzlich der nachträgliche Wechsel der Ursache bei unverändert gebliebenem Krankheitsbild verstanden (vgl. BSGE 13, 89 (91); BSG, Urteil vom 23.05.1969 - 10 RV 273/66, Rn. 21).
  • LSG Bayern, 26.09.2007 - L 3 U 137/04

    Rentenanspruch eines Versicherten bei Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge

    Klingen unfall- oder schädigungsbedingte Gesundheitsstörungen ab, treten aber neue, davon unabhängige Leiden auf, die die gleichen Symptome aufweisen wie die früher bestehenden Verletzungsfolgen, wird von einem "Verschieben der Wesensgrundlage" (Wechsel der Ursache) eines Leidens gesprochen (vgl. BSGE 13, 89 = SozR Nr. 9 zu § 62 BVG = NJW 1961, 284; vgl. Wiesner in von Wulffen, SGB X, § 48 Rdnr.13).
  • LSG Hessen, 26.10.1994 - L 3 U 1124/91

    Rechtswidrigkeit - Feststellung - Anerkennungsbescheid - Berufskrankheit -

    Ein Bescheid ist auch dann von Anfang an rechtswidrig, wenn erst nach längerer Zeit medizinisch die richtige Beurteilung überhaupt erst möglich ist (BSGE 13, 89).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.10.2016 - L 10 U 3988/15
    Mit dem Begriff der "Verschiebung der Wesensgrundlage" ist der Vorgang zu verstehen, dass ein Leidensgrund (also die naturwissenschaftliche Ursache) an die Stelle des anderen tritt, während das Beschwerdebild nach außen unverändert geblieben ist (vgl. schon BSG, Urteil vom 18.10.1960, 11 RV 52/60 in SozR Nr. 9 zu § 62 BVG).
  • SG Lüneburg, 12.07.2013 - S 2 U 105/10

    Gesetzliche Unfallversicherung: Anerkennung von psychischen Gesundheitsstörungen

    Der reine Zeitablauf ersetzt im Übrigen nicht den Beleg, dass andere, unfallunabhängige Erkrankungen nunmehr dermaßen das - äußerlich unveränderte - Erkrankungsbild dominieren, dass sie die unfallbedingten Komponenten der Erkrankung völlig in den Hintergrund gedrängt haben (siehe hierzu bereits BSGE 13, 89 ff.).
  • SG Lüneburg, 14.06.2012 - S 2 U 27/09
    Bereits seit der Entscheidung des BSG vom 18.10.1960 (11 RV 52/60 = BSGE 13, 89) ist es nämlich rechtlich unzulässig, dass ein Leiden, dass nach Ansicht der Verwaltung zu Recht als Schädigungs- bzw. hier als Berufskrankheiten-folge festgestellt worden ist, allein mit Rücksicht auf den Zeitablauf von einem späteren Zeitpunkt an als schädigungsunabhängiges Leiden bezeichnet wird.
  • BGH, 31.01.1962 - IV ZR 152/61

    Rechtsmittel

    Diese Erwägungen stehen nicht in Widerspruch zu den Gedankengängen, die sich in der NJW 1961, 285 Nr. 33 abgedruckten Entscheidung des Bundessozialgerichts finden, weil dort von einer von Anfang an maßgebenden Rolle einer bestimmten Anlage die Rede ist.
  • SG Osnabrück, 25.05.2005 - S 19 U 194/01
    Es soll - wie schon bisher in der Rechtsprechung des BSG zu § 62 Abs. 1 des Bundes-versorgungsgesetzes - BVG - (BSGE 7, 9, 12; 13, 89, 90) - auf die objektiv bei Erlass des Verwaltungsaktes gegebenen Verhältnisse als Vergleichsgrundlage ankommen, nicht darauf, was subjektiv für die Behörde bei Erlass des Verwaltungsaktes maßgebend gewesen ist.
  • SG Osnabrück, 27.09.2002 - S 14 P 8/02
    § 48 Abs. 1 SGB X bietet indessen keine Handhabe zur Korrektur fehlerhafter Vorentscheidungen; insofern sind Vorstellungen, von denen sich die Verwaltungsbehörde bei ihrer damaligen Entscheidung hat leiten lassen und die nach ihrer jetzigen Einschätzung mit der Realität nicht voll übereinstimmen, unbeachtlich (BSG, SozRecht 3100 § 62 Bundesversorgungsgesetz - BVG - Nr. 16; BSGE 7, 8, 12; 13, 89, 90; 19, 77, 78 f.).
  • BSG, 27.01.1966 - 10 RV 731/63
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